Rechtliches — AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit der White Label Pharma GmbH mit Unternehmen: Kategorie-Check, Markenaufbau, Sortimentsentwicklung, Organisation der Beschaffung, regulatorische Vorbereitung sowie Begleitung von Launch und Nachschub.

§ 1

Geltungsbereich und Vorrang individueller Vereinbarungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der White Label Pharma GmbH, Hohenzollernring 38–40, 50672 Köln, Amtsgericht Köln HRB 70761 (nachfolgend „Auftragnehmer“), und dem Kunden über Beratungs-, Konzeptions- und Organisationsleistungen, insbesondere Kategorie-Check und Marktanalyse, Marken- und Sortimentsentwicklung, Organisation von Beschaffung und Herstellung, Vorbereitung von Klassifizierung, Kennzeichnung und Konformitätsunterlagen sowie Begleitung von Launch und Nachschub.

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB kommen nicht zustande.

Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Angebote, Leistungsverzeichnisse und Rahmenverträge, haben Vorrang vor diesen Bedingungen.

§ 2

Vertragsschluss und Angebotsbindung

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote gelten 14 Tage ab Zugang.

Anfragen über das Kontaktformular dieser Website sind unverbindlich und begründen keinen Anspruch auf Vertragsschluss. Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Nebenabreden bedürfen der Textform.

§ 3

Leistungsbeschreibung und Leistungsänderungen

Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Organisationsleistungen als Dienstleistung im Sinne der §§ 611 ff. BGB und schuldet die vereinbarte Tätigkeit, nicht einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Ein Werkerfolg — etwa die Lieferung definierter Dokumente oder Gestaltungsergebnisse — wird nur geschuldet, soweit er im Angebot ausdrücklich als solcher bezeichnet ist.

Der Auftragnehmer schuldet keine Rechts-, Steuer- oder Zulassungsberatung. Aussagen zu Klassifizierung, Claims, Kennzeichnung und Konformitätsbewertung dienen der Vorbereitung und ersetzen keine behördliche Entscheidung, Benannte-Stelle-Bewertung oder anwaltliche Prüfung.

Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung in Textform. Zumutbare, unwesentliche Abweichungen bleiben vorbehalten, insbesondere wenn Leistungen Dritter nicht wie geplant verfügbar sind; gleichwertiger Ersatz ist zulässig.

§ 4

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Materialien, Freigaben und Zugänge rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.

Der Kunde sichert zu, dass von ihm überlassene Inhalte frei von Rechten Dritter sind und ihre Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach dem jeweils vereinbarten Stundensatz abgerechnet.

§ 5

Verantwortung als Inverkehrbringer

Soweit der Kunde Produkte unter eigener Marke in Verkehr bringt, trifft ihn die Stellung des Inverkehrbringers bzw. Verantwortlichen im Sinne der jeweils einschlägigen Vorschriften, insbesondere der Verordnungen (EU) 2017/745, (EG) Nr. 1223/2009 und (EU) 2017/625 sowie des Lebensmittel- und Arzneimittelrechts, jeweils in der geltenden Fassung.

Der Auftragnehmer unterstützt bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise. Die abschließende Prüfung, Freigabe und Meldung obliegt dem Kunden. Freigaben des Kunden erfolgen in Textform.

§ 6

Termine und Fristen

Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Verbindliche Termine verschieben sich angemessen, soweit der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt, behördliche oder Konformitätsverfahren länger dauern als geplant oder Umstände nach § 12 eintreten.

§ 7

Vergütung, Zahlungsziele, Verzug und Nebenkosten

Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Abgerechnet wird je nach Vereinbarung als Festpreis, nach Tagessatz oder nach Stundensatz.

Rechnungen sind ohne Abzug fällig innerhalb von 14 Tagen ab Zugang. Bei Projekten mit einem Volumen über 10.000 Euro netto ist eine Anzahlung von 40 Prozent bei Auftragserteilung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Reise-, Muster-, Material-, Prüf- und Fremdleistungskosten werden gesondert nach Aufwand berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich als im Preis enthalten ausgewiesen sind.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB.

Aufrechnung und Zurückbehaltung stehen dem Kunden nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu.

§ 8

Storno- und Ausfallregelungen

Storniert der Kunde einen erteilten Auftrag, sind bereits erbrachte Leistungen und angefallene Fremdkosten in voller Höhe zu vergüten. Zusätzlich werden folgende Ausfallpauschalen fällig, gerechnet ab dem Tag des Zugangs der Stornierung bis zum vereinbarten Leistungsbeginn:

  • mehr als 60 Tage vorher: 15 Prozent des Auftragswerts
  • 60 bis 30 Tage vorher: 35 Prozent des Auftragswerts
  • weniger als 30 Tage vorher: 60 Prozent des Auftragswerts

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Storno- und Mindestmengenbedingungen von Dritten (Hersteller, Prüfstellen, Dienstleister) gelten vorrangig und werden weitergereicht.

§ 9

Nutzungs- und Verwertungsrechte an Konzepten und Materialien

An Konzepten, Analysen, Entwürfen, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnissen behält sich der Auftragnehmer sämtliche Rechte bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung vor.

Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Arbeitsergebnissen für den vereinbarten Zweck, insbesondere für Marke, Kennzeichnung und Vermarktung der entwickelten Produkte. Nicht umgesetzte Konzepte und Entwürfe verbleiben beim Auftragnehmer.

Foto- und Videomaterial, das im Rahmen der Leistungserbringung entsteht, darf der Auftragnehmer zu eigenen Dokumentations- und Referenzzwecken nutzen, soweit der Kunde dem nicht in Textform widerspricht und Rechte abgebildeter Personen gewahrt sind.

§ 10

Einsatz von Herstellern und Subunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Leistungen fachkundige Dritte (Hersteller, Lohnfertiger, Prüfstellen, Agenturen, freie Mitarbeiter) einzusetzen. Der Auftragnehmer bleibt Vertragspartner des Kunden und haftet für die sorgfältige Auswahl im Rahmen von § 12.

§ 11

Vertraulichkeit, Exklusivität und Referenznennung

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschließlich zu Vertragszwecken. Die Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.

Eine Exklusivität für eine Kategorie oder einen Markt besteht nur, soweit sie in Textform ausdrücklich vereinbart und in Umfang, Gebiet und Dauer bestimmt ist.

Der Auftragnehmer darf den Kunden nebst Firmenlogo als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 12

Haftung und Haftungsbegrenzung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf den Wert des jeweiligen Auftrags. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Die vorstehenden Begrenzungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 13

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen — insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Epidemien und Pandemien, Lieferketten- und Rohstoffausfälle sowie Ausfälle von Versorgungs- und Kommunikationsnetzen — befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht. Bereits angefallene Fremdkosten bleiben erstattungsfähig. Dauert die Störung länger als 60 Tage, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

§ 14

Vertragslaufzeit und Kündigung

Projektverträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen. Dauerschuldverhältnisse, etwa die laufende Betreuung von Nachschub und Sortiment, laufen zwölf Monate und verlängern sich jeweils um weitere zwölf Monate, sofern nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 15

Datenschutz

Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website enthält die Datenschutzerklärung.

§ 16

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Stand: August 2026